Verordnungder Landesregierung übereine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung
Auf Grund der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 10/1974, und des § 78 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, BGBl. Nr. 172/1950, wird verordnet:
Artikel I
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 69/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 19/1988 und Nr. 56/1988, wird wie folgt geändert:
"Veranstaltungsgesetz
- Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen, die im
Umherziehen abgehalten werden (§ 5 Abs. 1),
a) Zirkusveranstaltungen: für jede angefangene Woche und je
angefangene 100 Plätze
Fassungsraum 30
mindestens jedoch 300
und höchstens 3000
b) Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen: für jeden
angefangenen Tag 30
mindestens jedoch 100
und höchstens 2000"
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1989 in Kraft.