Kundmachungder Landesregierung übereine Änderung der Gemeindegrenze zwischender Stadt Feldkirch und der Marktgemeinde Rankweil
Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Stadt Feldkirch und der Marktgemeinde Rankweil die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereiche der Rheintalautobahn zwischen den Querungen der Nafla und des Mühlbaches entsprechend der Darstellung in dem unter Zl. Ia 212-2/86 erliegenden Auszug aus der Katastermappe des Vermessungsamtes Feldkirch vom 22. 1. 1988 gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1990 in Geltung.