über eine Änderung des Landes-Personalvertretungsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landes-Personalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 16/1988, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.