über eine Änderung des Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gemeinde-Personalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1988, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.