Gesetzüber eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 25/1975, in der Fassung LGBl. Nr. 54/1980, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.