Gesetzüber eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetz
Artikel I
Das Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. Nr. 25/1991, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes gesondert kundzumachen.