Verordnungüber den 1. Nachtragsvoranschlagzum Landesvoranschlag 1993
Der 1. Nachtragsvoranschlag zum Landesvoranschlag 1993 wird mit einer Einnahmen- und einer Ausgabensumme von je 43.631.000 S festgestellt. Dadurch erhöht sich die Einnahmensumme des Voranschlages für das Jahr 1993 auf 11.138.065.000 S und die Ausgabensumme auf 11.232.748.000 S.
Die Ziffer 4 des Landtagsbeschlusses vom 9. und 10. Dezember 1992 über den Landesvoranschlag 1993 wird wie folgt ergänzt:
Mehrausgaben im Unterabschnitt 417 sind durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben des Abschnittes 41 bedeckt.