Verordnungder Landesregierung über eineÄnderung der Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung
Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:
Artikel I
Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1992, wird wie folgt geändert:
"§ 3
Zollauschlußgebiet Mittelberg
Geldleistungen im Bereich des Zollauschlußgebietes der Gemeinde Mittelberg sind in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (DM) festzustellen und auszuzahlen. Dabei wird der Kurs zur Umrechnung der in dieser Verordnung festgesetzten Schillingbeträge in DM mit 6,40 S je 1 DM festgesetzt."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.