Das Gasgesetz, LGBl. Nr. 30/1965, wird wie folgt geändert:
"§ 8
Strafbestimmungen
Artikel II
Art. I Z. 1 bis 3 tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmungen im Landesgesetzblatt kundzumachen.