Kundmachungder Landesregierung über eine Änderungder Gemeindegrenze zwischen der Stadt Bludenzund der Gemeinde Nüziders
Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Stadt Bludenz und der Gemeinde Nüziders die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden entsprechend dem unter Zl. Ia 212-1/94 erliegenden Lageplan des Dipl.Ing. Peter Bischofberger, LNr. 671/89, gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1995 in Geltung.