LGBL_VO_19941027_65•Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBL_VO_19941027_65Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette27.10.1994
Verordnungder Landesregierung über die Aufteilungihrer Geschäfte auf die Regierungsmitglieder
(Geschäftsverteilung der Landesregierung)
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 30/1984, wird verordnet:
§ 1
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:
I. Landeshauptmann Dr. Martin Purtscher
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsR - Regierungsdienste - mit Ausnahme der Angelegenheiten der Entwicklungshilfe sowie der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsE - Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsP - Personal;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsI - Informatik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – mit Ausnahme der Energiepolitik einschließlich der Energiesparangelegenheiten, der Verkehrspolitik sowie des Fremdenverkehrs, des Kurortewesens und der natürlichen Heilvorkommen mit Ausnahme der sanitären Aufsicht;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIb - Wirtschaftsrecht - mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Wasser- und Landwirtschaftsbau.
Vertreter für den Geschäftsbereich der Abteilung PrsP - Personal, hinsichtlich der Landesbediensteten an den Krankenanstalten:
Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof
Vertreter in den Geschäftsbereichen der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - und der Abteilung VIb -
Wirtschaftsrecht:
Landesrat Manfred Rein
Vertreter in allen anderen Geschäftsbereichen:
Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber
II. Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsG - Gesetzgebung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Ia - Innere Angelegenheiten:
Feuerpolizei, Hilfs- und Rettungswesen, Katastrophenbekämpfung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIa - Finanzangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – mit Ausnahme der finanziellen und wirtschaftlichen Verwaltung der Landesanstalten:
III. Landesrätin Elisabeth Gehrer
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste:
Angelegenheiten der Entwicklungshilfe, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIa - Schule;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIc - Kultur:
Rechtliche Betreuung der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IVa - Soziales, Jugend, Familie, Frauen, Senioren:
Jugendförderung, Familienförderung und Frauenfragen;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Va – Landwirtschaftsrecht und Landwirtschaftsförderung:
Gemeindeentwicklung.
Vertreter in den Angelegenheiten der Entwicklungshilfe, der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, im Geschäftsbereich der Abteilung IIb - Wissenschaft und Weiterbildung -, in der rechtlichen Betreuung der Abteilung
Wissenschaft und Weiterbildung:
Landeshauptmann Dr. Martin Purtscher
Vertreter in allen anderen Geschäftsbereichen:
Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber
IV. Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof
Der Geschäftsbereich der Abteilung IIc – Kultur - mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung - die finanzielle und wirtschaftliche Verwaltung der Landesanstalten:
V. Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten – mit Ausnahme der Feuerpolizei, des Hilfs- und Rettungswesens und der Katastrophenbekämpfung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVe - Umweltschutz;
der Geschäftsbereich der Abteilung Va – Landwirtschaftsrecht und Landwirtschaftsförderung - mit Ausnahme der Angelegenheiten der Gemeindeentwicklung;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vb - Veterinärangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vc - Forstwesen;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Energiesparangelegenheiten;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb - Wirtschaftsrecht:
Rechtliche Betreuung der Abteilung Wasser- und Landwirtschaftsbau betreffend die Wildbach- und Lawinenverbauung und den landwirtschaftlichen Wasserbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIId - Wasser- und Landwirtschaftsbau:
die Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung und des landwirtschaftlichen Wasserbaues.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung Ia - Innere Angelegenheiten:
Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung IVe - Umweltschutz – und der Abteilung Via - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof
Vertreter in allen anderen Geschäftsbereichen:
Landesrat Hubert Gorbach
VI. Landesrat Hubert Gorbach
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung:
Rechtliche Betreuung der Abteilung Hochbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb - Wirtschaftsrecht:
Rechtliche Betreuung der Abteilung Wasser- und Landwirtschaftsbau betreffend die Wasserwirtschaftliche Planung, den Flußbau an Bundes- und Konkurrenzgewässern, die Bundeswasserbauverwaltung, den Siedlungswasserhau und den Hydrographischen Dienst;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIc - Maschinenwesen;
der Geschäftsbereich der Abteilung VId - Elektrotechnik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIe - Seilbahn- und Aufzugstechnik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIf - Abfallwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIb - Straßenbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIc - Hochbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIId - Wasser- und Landwirtschaftsbau - mit Ausnahme der Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung und des landwirtschaftlichen Wasserbaues.
Vertreter in den Geschäftsbereichen der Abteilung VIId - Wasser- und Landwirtschaftsbau:
Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Vertreter in allen anderen Geschäftsbereichen:
Landesrat Manfred Rein
VII. Landesrat Manfred Rein
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ib - Verkehrsrecht;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVc - Sport;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Energiepolitik mit Ausnahme der Energiesparangelegenheiten, Verkehrspolitik, Fremdenverkehr, Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen mit Ausnahme der sanitären Aufsicht;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIa - Raumplanung und Baurecht;
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung Ib - Verkehrsrecht
Landesstatthalter Dr. Herbert Sausgruber
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung IVc -Sport:
Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Landeshauptmann Dr. Martin Purtscher
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung VIIa - Raumplanung
und Baurecht:
Landesrat Hubert Gorbach
§ 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl. Nr. 12/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 31/1993, 46/1993 und 63/1993, außer Kraft.
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