Gesetzüber eine Änderung des Gesetzes über die Einrichtungeiner Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg
Das Gesetz über die Einrichtung einer Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg, LGBl. Nr. 1/1949, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1949, wird wie folgt geändert:
Im § 3 hat das Wort „rechtskundiger“ zu entfallen.