Kundmachungder Landesregierung über eine Änderungder Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Höchstund der Gemeinde Fußach
Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Gemeinde Höchst und der Gemeinde Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden entsprechend dem unter Zahl Ia 212-1/96 einliegenden Lageplan des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, Zl. 1026- 15/3, gemäß § 6 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.
Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1997 in Geltung.