LGBL_VO_19970320_26•Berufsschulsprengelverordung, Änderung
LGBL_VO_19970320_26Berufsschulsprengelverordung, ÄnderungGazette20.03.1997
Verordnungder Landesregierung übereine Änderung der Berufsschulsprengelverordnung
Auf Grund der §§ 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 2/1984 und Nr. 28/1995, wird verordnet:
Die §§ 1 und 2 der Berufsschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 20/1982, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1987, haben zu lauten:
„§ 1
Die Schulsprengel der öffentlichen Berufsschulen mit Ausnahme der hauswirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:
A. Verwaltungsbezirk Bludenz:
Berufsschule Bludenz:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Bauschlosser, Stahlbauschlosser, Industriekaufmann;
das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bludenz und Feldkirch für die Lehrlinge der Lehrberufe Feinmechaniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Maschinenmechaniker, Mechaniker, Werkzeugmechaniker;
das Landesgebiet südlich der Frutz für die Lehrlinge der Lehrberufe Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser, Werkzeugmacher;
das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bludenz für die Lehrlinge der Lehrberufe Bürokaufmann, Einzelhandelskaufmann.
B. Verwaltungsbezirk Bregenz:
Gewerbliche Berufsschule I Bregenz:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Bautechnischer Zeichner, Technischer Zeichner (mit Doppelberufen), Textilmechaniker, Werkzeugmaschineur;
das Landesgebiet nördlich der Frutz für die Lehrlinge der Lehrberufe Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser, Werkzeugmacher;
das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bregenz und Dornbirn für die Lehrlinge der Lehrberufe Feinmechaniker, Maschinenmechaniker, Mechaniker, Werkzeugmechaniker.
Gewerbliche Berufsschule II Bregenz:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Anlagenmonteur, Blechschlosser, Drucker, Druckformtechniker, Druckvorstufentechniker, Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom, Fahrzeugfertiger, Flachdrucker, Gasinstallateur, Gas und Wasserleitungsinstallateur, Karrosseur, Landmaschinenmechaniker, Reproduktionstechniker, Rohrleitungsmonteur, Spengler, Typographiker, Wasserleitungsinstallateur, Zentralheizungsbauer; das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bregenz und Dornbirn für die Lehrlinge der Lehrberufe Anlagenelektriker, Betriebselektriker, Elektroinstallateur, Kraftfahrzeugmechaniker.
Kaufmännische Berufsschule Bregenz:
Das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bregenz für die Lehrlinge der Lehrberufe Bürokaufmann, Einzelhandelskaufmann.
Berufsschule für das Gastgewerbe Lochau:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Hotel und Gastgewerbeassistent, Restaurantfachmann, Koch.
C. Verwaltungsbezirk Dornbirn:
Gewerbliche Berufsschule Dornbirn:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Chemielaborant, Damenkleidermacher, Dessinateur für Stoffdruck, Fotogravurzeichner, Großmaschinsticker, Herrenkleidermacher, Lackierer, Maler und Anstreicher, Maschinsticker, Maurer, Schilderhersteller, Stickereizeichner, Stoffdrucker, Stukkateur und Trockenausbauer, Textilveredler, Tischler, Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger, Zimmerer.
Kaufmännische Berufsschule Dornbirn:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Drogist, Pharmazeutischkaufmännischer Assistent, Großhandelskaufmann;
das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Dornbirn sowie aus dem Gebiet des Verwaltungsbezirkes Feldkirch die Gemeindegebiete Altach, Götzis,
Koblach und Mäder für die Lehrlinge des Lehrberufes Einzelhandelskaufmann;
das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Dornbirn für die Lehrlinge des Lehrberufes Bürokaufmann.
D. Verwaltungsbezirk Feldkirch:
Berufsschule Feldkirch:
Das gesamte Landesgebiet für die Lehrlinge der Lehrberufe Bäcker, Blumenbinder und -händler (Florist), Elektromechaniker für Schwachstrom, Fleischer, Friseur und Perükkenmacher, Fußpfleger, Konditor (Zuckerbäkker), Masseur, Nachrichtenelektroniker, Radio und Fernsehmechaniker, Schönheitspfleger (Kosmetiker);
das Gebiet der Verwaltungsbezirke Bludenz und Feldkirch für die Lehrlinge der Lehrberufe Anlagenelektriker, Betriebselektriker, Elektroinstallateur;
das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Feldkirch für die Lehrlinge des Lehrberufes Bürokaufmann;
das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Feldkirch mit Ausnahme der Gemeindegebiete Altach, Götzis, Koblach und Mäder für die Lehrlinge des Lehrberufes Einzelhandelskaufmann.
§ 2
Das gesamte Landesgebiet wird nach Herstellung des Einvernehmens mit den beteiligten Ländern im Sinne der Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch, LGBl. Nr. 2/1981, in der Fassung LGBl. Nr. 37/1981, Nr. 1/1993 und Nr. 25/1993, in die Schulsprengel folgender Berufsschulen einbezogen:
A. Land Kärnten:
Berufsschule Ferlach für die Lehrlinge der Lehrberufe Büchsenmacher, Metallschleifer und Galvaniseur, Waffenmechaniker.
Berufsschule III Villach für die Lehrlinge des Lehrberufes Vulkaniseur.
B. Land Niederösterreich:
Berufsschule Amstetten für die Lehrlinge der Lehrberufe Büromaschinenmechaniker, Graveur, Ziseleur.
Berufsschule Baden für die Lehrlinge des Lehrberufes Zahntechniker.
Berufsschule Lilienfeld für die Lehrlinge der Lehrberufe Denkmal, Fassaden und Gebäudereiniger, Hafner, Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Platten und Fliesenleger, Sattler und Riemer.
Berufsschule Neunkirchen für die Lehrlinge der Lehrberufe Formenbauer, Former und Gießer (Metall und Eisen), Modelltischler (Formentischler), Universalhärter, Werkstoffprüfer.
Berufsschule St. Pölten für die Lehrlinge der Lehrberufe Buchbinder, Buchhändler.
C. Land Oberösterreich:
Berufsschule Braunau für die Lehrlinge des Lehrberufes Berufskraftfahrer.
Berufsschule Freistadt für die Lehrlinge der Lehrberufe Dachdecker, Dachdecker und Spengler (1. und 2. Klassen), Schalungsbauer.
Berufsschule Gmunden I für die Lehrlinge der Lehrberufe Papiertechniker, Prozeßleittechniker.
Berufsschule Kremsmünster für die Lehrlinge des Lehrberufes Wagner.
Berufsschulen Linz für die Lehrlinge der Lehrberufe Bootbauer, Dachdecker und Spengler (ab 3. Klasse), Recycling und Entsorgungstechniker, Wärme, Kälte und Schallisolierer.
Berufsschule Ried I für die Lehrlinge der Lehrberufe Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger.
Berufsschule Steyr I für die Lehrlinge der Lehrberufe Kunststoffverarbeiter, Skierzeuger.
Berufsschule Wels II für die Lehrlinge des Lehrberufes Getreidemüller.
D. Land Salzburg:
Berufsschule Kuchl für die Lehrlinge der Lehrberufe Säger, Tapezierer und Bettwarenerzeuger.
Berufsschulen Salzburg für die Lehrlinge der Lehrberufe Fotokaufmann, Siebdrucker.
Berufsschule St. Johann im Pongau für die Lehrlinge des Lehrberufes Versicherungskaufmann.
Berufsschule Wals-Siezenheim für die Lehrlinge der Lehrberufe Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger, Steinmetz.
E. Land Steiermark:
Berufsschule Gleinstätten für die Lehrlinge des Lehrberufes Säckler (Lederbekleidungserzeuger).
Berufsschulen Graz für die Lehrlinge der Lehrberufe Bandagist, Gold und Silberschmied und Juwelier, Orthopädiemechaniker, Pflasterer.
Berufsschule Knittelfeld für die Lehrlinge des Lehrberufes Physiklaborant.
Berufsschule Mitterdorf i.M. für die Lehrlinge des Lehrberufes Speditionskaufmann.
Berufsschule Murau für die Lehrlinge des Lehrberufes Brunnenmacher.
F. Land Tirol:
Berufsschule für Optiker und Fotografen in Hall für die Lehrlinge der Lehrberufe Feinoptiker, Fotograf, Optiker.
Berufsschule für Bau und Malergewerbe in Innsbruck für die Lehrlinge des Lehrberufes Rauchfangkehrer.
Berufsschule für Bekleidungsgewerbe und Tapezierer in Innsbruck für die Lehrlinge der Lehrberufe Bodenleger, Schuhmacher, Orthopädieschuhmacher.
Berufsschule für Milchwirtschaft in Jenbach für die Lehrlinge des Lehrberufes Molkereifachmann.
Berufsschule für glasverarbeitende und glasveredelnde Gewerbe in Kramsach für die Lehrlinge der Lehrberufe Emailleur, Glaser, Glasmaler, Glasschleifer und Glasbeleger, Hohlglasfeinschleifer (Kugler).
G. Land Wien:
Berufsschule für Bäcker und Konditoren,
Fleischer für die Lehrlinge des Lehrberufes Tierpfleger.
Berufsschule für Bekleidungs und Textilgewerbe für die Lehrlinge der Lehrberufe Hutmacher, Kappenmacher, Modist, Präparator, Rauhwarenzurichter, Rotgerber, Weiß und Sämischgerber.
Berufsschule für Einzelhandel III für die Lehrlinge des Lehrberufes Reisebüroassistent.
Berufsschule für Gärtner und Floristen für die Lehrlinge der Lehrberufe Friedhofs und Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten und Grünflächengestalter).
Berufsschule für Holzbearbeitung und Musikinstrumentenerzeugung für die Lehrlinge der Lehrberufe Blechblasinstrumentenerzeuger, Drechsler, Harmonikamacher, Harmoniumerzeuger und Erzeuger von ähnlichen Musikinstrumenten, Holz und Steinbildhauer, Holzblasinstrumentenerzeuger, Klaviermacher, Streich und Saiteninstrumentenerzeuger.
Berufsschule für Mechaniker und Optiker für die Lehrlinge des Lehrberufes Verpakkungsmittelmechaniker.“
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