Verordnungder Landesregierung betreffenddie Genehmigung einer Änderung derVereinbarung über die Bildungdes Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal
Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
Der in der Anlage wiedergegebene Beschluß der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal vom 18. Dezember 1996 betreffend eine Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal wird genehmigt.
Anlage
Beschlußder Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes
Personennahverkehr Oberes Rheintalvom 18. Dezember 1996 betreffend eineÄnderung der Vereinbarung überdie Bildung des Gemeindeverbandes
Personennahverkehr Oberes Rheintal
Die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal, LGBl. Nr. 17/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1995, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Artikel II
Der Art. I tritt am 1. Jänner 1997, frühestens jedoch mit Rechtswirksamkeit der Verordnung der Aufsichtsbehörde über die Änderung der Vereinbarung, in Kraft.