Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Bestimmung des
Raumplanungsgesetzes verfassungswidrig war und Aufhebung einer
Bestimmung des Raumplanungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBL_VO_19970408_33•Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Bestimmung des
Raumplanungsgesetzes verfassungswidrig war und Aufhebung einer
Bestimmung des Raumplanungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Bestimmung des
Raumplanungsgesetzes verfassungswidrig war und Aufhebung einer
Bestimmung des Raumplanungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
LGBL_VO_19970408_33Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Bestimmung des
Raumplanungsgesetzes verfassungswidrig war und Aufhebung einer
Bestimmung des Raumplanungsgesetzes durch den VerfassungsgerichtshofGazette08.04.1997
Kundmachungdes Landeshauptmannes über den Ausspruch desVerfassungsgerichtshofes, daß eine Bestimmungdes Raumplanungsgesetzes verfassungswidrig warund über die Aufhebung einer Bestimmungdes Raumplanungsgesetzes durchden Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 1997, G 112, 113/96-8 und G 289, 290/96-6, ausgesprochen, daß