Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über das Naturschutzgebiet
„Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“ in Bregenz und Hard
Auf Grund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl. Nr. 22/1997, wird verordnet:
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“ in Bregenz und Hard, LGBl. Nr. 33/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1991, wird wie folgtgeändert:
Der § 2 Abs. 2 hat zu lauten:
„(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in den zeichnerischen Darstellungen des Amtes der Landesregierung vom 11.6.1991, Zl. IVe-140/2/20, und vom 4.4.2000, Zl. IVe-131.27,*) ersichtlich gemacht.“
*) Die zeichnerischen Darstellungen liegen im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie im Amt der Landeshauptstadt Bregenz und im Marktgemeindeamt Hard während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.