Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derSozialhilfeverordnung
Auf Grund der §§ 8 und 15 des Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Sozialhilfeverordnung, LGBl. Nr. 76/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 55/1999, Nr. 77/2000 und Nr. 56/2001, wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 1 lit. a sind die Beträge „438,90 Euro“, „368,40 Euro“, „143,10 Euro“ und „235 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „447,70 Euro“, „375,80 Euro“, „146 Euro“ und „239,70 Euro“ zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.