Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über dasNaturschutzgebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“in Bregenz und Hard
Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl. Nr. 22/1997, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“ in Bregenz und Hard, LGBl. Nr. 33/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 45/1991 und Nr. 37/2000, wird wie folgt geändert:
„§ 1
Errichtung
Das in § 2 bezeichnete Gebiet in Bregenz und Hard ist als