Gesetzüber eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie (Elektrizitätswirtschaftsgesetz), LGBl. Nr. 6/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 41/2001, wird wie folgt geändert: