Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Sozialhilfeverordnung
Auf Grund der §§ 8 und 15 des Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Sozialhilfeverordnung, LGBl. Nr. 76/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 55/1999, Nr. 77/2000, Nr. 56/2001 und Nr. 70/2002, wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 1 lit. a sind die Beträge „447,70 Euro“, „375,80 Euro“, „146 Euro“, und „239,70 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „455,30 Euro“, „382,20 Euro“, „148,50 Euro“ und „243,80 Euro“ zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.