LGBL_VO_20041012_49•Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBL_VO_20041012_49Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette12.10.2004
Verordnungder Landesregierung über die Aufteilung ihrer Geschäfteauf die Regierungsmitglieder
(Geschäftsverteilung der Landesregierung)
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:
§ 1
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:
I. Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste – mit Ausnahme der Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsE – Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsP – Personal;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
Feuerpolizei,
Hilfs- und Rettungswesen,
Katastrophenbekämpfung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung:
Wissenschaft,
Studienförderung,
Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Hochbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIc – Gebarungskontrolle.
Vertreter in den Geschäftsbereichen der Abteilung PrsP – Personal, der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten, der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung und der Abteilung IIIc – Gebarungskontrolle:
II. Landesstatthalter Dr. Hans-Peter Bischof
Der Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung – mit Ausnahme der Wissenschaft, der Studienförderung und der Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIc – Kultur;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft und Soziales:
Behindertenhilfe;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVb – Gesundheitsrecht und Sozialversicherung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVd – Sanitätsangelegenheiten.
Vertreter:
III. Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten – mit Ausnahme der Feuerpolizei, des Hilfs- und Rettungswesens sowie der Katastrophenbekämpfung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVe – Umweltschutz;
der Geschäftsbereich der Abteilung Va – Landwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vb – Veterinärangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vc – Forstwesen;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Energiepolitik;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
Energierecht,
rechtliche Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Energiepolitik und der Abteilung Wasserwirtschaft betreffend die Wildbach- und Lawinenverbauung und den landwirtschaftlichen Wasserbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft:
Wildbach- und Lawinenverbauung, landwirtschaftlicher Wasserbau.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
IV. Landesrat Manfred Rein
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ib – Verkehrsrecht;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIId – Wohnbauförderung;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – mit Ausnahme der Energiepolitik und der Telekommunikationspolitik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht – mit Ausnahme der Angelegenheiten des Energierechts und der rechtlichen Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Energiepolitik und die Telekommunikationspolitik sowie der rechtlichen Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIa – Raumplanung und Baurecht;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIb – Straßenbau.
Vertreter:
V. Landesrat Mag. Siegmund Stemer
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIa – Schule;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVc – Sport.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung:
VI. Landesrätin Dr. Greti Schmid
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste:
Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsI – Informatik;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft und Soziales – mit Ausnahme der Behindertenhilfe;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine
Wirtschaftsangelegenheiten:
Telekommunikationspolitik;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Telekommunikationspolitik.
Vertreter in den Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen sowie im Geschäftsbereich der Abteilung PrsI –
Informatik:
VII. Landesrat Dieter Egger
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung:
rechtliche Betreuung der Abteilung Hochbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft – mit Ausnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung und des landwirtschaftlichen Wasserbaues;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIc – Maschinenwesen;
der Geschäftsbereich der Abteilung VId – Elektro- und Seilbahntechnik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIe – Abfallwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIc – Hochbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft – mit Ausnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung und des landwirtschaftlichen Wasserbaues.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung VIId –
Wasserwirtschaft:
§ 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl. Nr. 53/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 11/2003, außer Kraft.
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