über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über den Aufbau, die Organisationsform und die Klassenschülerzahlen der öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulorganisationsgesetz), LGBl. Nr. 17/1984, in der Fassung LGBl. Nr. 21/1988, Nr. 39/1992, Nr. 26/1995, Nr. 9/1998 und Nr. 46/2000, wird wie folgt geändert:
„§ 5a
Sprachförderkurse
„§ 18c
Schulautonome Schülerzahlen und Schwerpunkte“
„§ 32
Inkrafttreten
Das Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes, LGBl. Nr. 38/2006, tritt am 1. September 2006 in Kraft.“