der Landesregierung über eine Änderung der Bautechnikverordnung
Aufgrund des § 15 Abs. 3 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 44/2007, wird verordnet:
Die Bautechnikverordnung, LGBl. Nr. 83/2007, wird wie folgt geändert:
Im § 50 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnet und folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Für Planabweichungen zu Bauvorhaben nach Abs. 1, die für sich genommen frei sind und allfälligen Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung nicht widersprechen, gelten die vor dem 1. Jänner 2008 geltenden Bestimmungen der Bautechnikverordnung.“