Verordnung
der Landesregierung über die Änderung der Verordnung
über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen
in der Talsohle des Walgaues*)
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, Nr. 2/2005, Nr. 6/2005, Nr. 9/2005, Nr. 14/2005, Nr. 17/2007, Nr. 27/2007, Nr. 87/2007, Nr. 45/2008 und Nr. 60/2008, wird wie folgt geändert:
Die im Lageplan A)) des Amtes der Landesregierung vom 9.12.2008, Zl. VIIa-420.21.07, in schwarzer Farbe gekennzeichneten Grundflächen werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen und die in den Lageplänen B) und C)) des Amtes der Landesregierung, alle vom 9.12.2008, Zl. VIIa-420.21.07, in roter Farbe gekennzeichneten Grundflächen in den Geltungsbereich einbezogen.
*) Der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht und zusammenfassender
Erklärung liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
**) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung,
bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und im Marktgemeindeamt Nenzing zur allgemeinen Einsicht auf.