LGBL_VO_20100413_14•Sägeräteverordnung
LGBL_VO_20100413_14SägeräteverordnungGazette13.04.2010
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}Verordnungder Landesregierung über das Verfahren bei der Handhabung undAussaat von Insektizid gebeiztem Saatgut
(Sägeräteverordnung)*)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 lit. a und 7 des Pflanzenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 58/2007, wird verordnet:
§ 1
Geltungsbereich und Ziel
(1) Diese Verordnung regelt das Verfahren bei der Handhabung und Aussaat von Insektizid gebeiztem Ölkürbis- und Maissaatgut mit pneumatischen Einzelkornsägeräten mit Saugluftsystemen und staubabdriftmindernder Technik zur Bekämpfung und zur Verhütung der weiteren Verbreitung von Schadorganismen.
(2) Ziel dieser Verordnung ist die Vermeidung von möglichen Risiken für Insektenarten, die nicht als Schadorganismen gelten, durch die Verhinderung einer Kontamination von Pflanzenbeständen mit Beizmittelstaub im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes.
§ 2
Begriffbestimmungen
Eine staubabdriftmindernde Technik im Sinne des § 1 Abs. 1 liegt vor, wenn im Vergleich zu unmodifizierten Standardgeräten eine um mindestens 90 Prozent geringere Staubabdrift erreicht wird.
§ 3
Maßnahmen
(1) Die Handhabung und Aussaat von Insektizid gebeiztem Ölkürbis- und Maissaatgut mit pneumatischen Einzelkornsägeräten mit Saugluftsystemen ist so vorzunehmen, dass
(2) Ein Befahren von dem Feld angrenzenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen mit eingeschaltetem Gebläse ist verboten.