Verordnungdes Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten aus Anlass
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht 10. September“der Wirtschaftsgemeinschaft Götzis
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Aus Anlass „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht 10. September“ der Wirtschaftsgemeinschaft Götzis dürfen die im Lageplan der Marktgemeinde Götzis vom 14.07.2010, M 1:6.500, innerhalb der gelben Umrandung gelegenen Verkaufsstellen*) im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes in Götzis und Koblach am 10. September 2010 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
*) Der Lageplan liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie im Marktgemeindeamt Götzis und im Gemeindeamt Koblach während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.