Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Festlegung von überörtlichen Freiflächenin der Talsohle des Rheintals*)
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintals, LGBl. Nr. 8/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 37/1980, Nr. 15/1997, Nr. 45/1997, Nr. 28/1998, Nr. 43/1999, Nr. 40/2000, Nr. 57/2002, Nr. 1/2004, Nr. 57/2004, Nr. 29/2005, Nr. 34/2006, Nr. 31/2008 und Nr. 29/2009, wird wie folgt geändert:
*) Der Erläuterungsbericht liegt im Amt der Landesregierung während
der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
**) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung,
bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und im Gemeindeamt Höchst während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.