Regierungsvorlage 108/2011
Gesetzüber eine Änderung des Landes-Volksabstimmungsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Volksabstimmungsgesetz, in der Fassung LGBl. Nr. 60/1987, Nr. 37/1994, Nr. 66/1997, Nr. 1/1999, Nr. 35/1999, Nr. 58/2001, Nr. 6/2004, Nr. 17/2004, Nr. 27/2005, Nr. 23/2008 und Nr. 25/2011, wird wie folgt geändert:
(3) Die Unterstützungserklärungen haben dem in der Anlage 7 dargestellten Muster zu entsprechen. Sie sind nur gültig, wenn sie innerhalb der nach § 60 Abs. 2 festgesetzten Frist unterschrieben wurden.“