Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derBürgermeisternachwahl in der Gemeinde Egg
Auf Grund des § 72 in Verbindung mit § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004 und Nr. 25/2011, wird verordnet:
Die Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Egg wird auf Sonntag, den 15. April 2012, ausgeschrieben.
Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 29. April 2012, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 6. Februar 2012, bestimmt.