Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibungder Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlin der Gemeinde Warth 2012
Auf Grund des § 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985 in der Fassung LGBl. Nr. 20/2004, und § 71 in Verbindung mit § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, wird verordnet:
Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für die Gemeinde Warth auf Sonntag, den 17. Juni 2012, ausgeschrieben.
Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 1. Juli 2012, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 2. April 2012, bestimmt.