Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derGemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl in derGemeinde Schnifis 2012
Auf Grund des § 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985 in der Fassung LGBl. Nr. 20/2004, und § 71 in Verbindung mit § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, wird verordnet:
Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für die Gemeinde Schnifis auf Sonntag, den 9. September 2012, ausgeschrieben.
Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 23. September 2012, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 25. Juni 2012, bestimmt.