Verordnungdes Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten aus Anlass
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 5. September 2014in der Marktgemeinde Götzis
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die im Lageplan der Marktgemeinde Götzis vom 11.6.2014, M 1:3.500, innerhalb der gelben Umrandung gelegenen Verkaufsstellen1 im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 5. September 2014 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
1 Der Lageplan liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie im Marktgemeindeamt Götzis während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.