Regierungsvorlage 54/2014
Gesetzüber eine Änderung des Schulratgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Schulratgesetz, LGBl. Nr. 35/1963, Nr. 30/1985 und Nr. 6/2004, wird wie folgt geändert:
„Gesetz über die Zusammensetzung des Kollegiums des Landesschulrates
(Schulratgesetz)“
„(3) Die Landesregierung hat zusätzlich einen Lehrer einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule sowie einen Vater oder eine Mutter eines Kindes, das eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besucht, als Mitglieder mit beratender Stimme namhaft zu machen.“
„§ 9
Inkrafttreten
Das Gesetz über eine Änderung des Schulratgesetzes, LGBl. Nr. 61/2014, tritt am 1. August 2014 in Kraft.“