Verordnung:Ausschreibung der Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems
Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung der Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems
Auf Grund des § 73 in Verbindung mit § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl.Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 16/2004, wird verordnet:
Die Wiederholung der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinden Bludenz und Hohenems wird auf Sonntag, den 20. Dezember 2015, ausgeschrieben.
Stichtag bleibt Montag, der 29. Dezember 2014.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: