LGBLA_VO_20151221_128•Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon", Änderung
LGBLA_VO_20151221_128Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon", ÄnderungGazette21.12.2015
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl.Nr. 32/1998, wird auf Antrag der Gemeinde Bartholomäberg und mit Zustimmung der Gemeinden Gaschurn, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“, LGBl.Nr. 3/1988, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2002, wird wie folgt geändert:
Im Titel der Verordnung und im § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge „Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“ durch die Wortfolge „Polytechnische Schule Montafon“ ersetzt.
Der § 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns und Vandans bilden einen Gemeindeverband als gesetzlicher Schulerhalter für die Polytechnische Schule Montafon.“
Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Investitionsaufwand ist von den verbandsangehörigen Gemeinden zu tragen und auf diese nach einem Verteilungsschlüssel aufzuteilen. Dieser Verteilungsschlüssel bestimmt sich nach der von der Statistik Österreich festgestellten Bevölkerungszahl (Volkszahl) zum Stichtag 31.10. des zweitvorangegangenen Jahres.“
Im § 3 werden die Wortfolge „den Polytechnischen Lehrgang“ durch die Wortfolge „die Polytechnische Schule“ und die Wortfolge „den ordentlichen Wohnsitz“ durch die Wortfolge „ihren Hauptwohnsitz“ ersetzt.
Der § 6 Abs. 1 erster Satz lautet:
„Dem Verwaltungsausschuss gehört je ein Vertreter der verbandsangehörigen Gemeinden als Mitglied an.“
Im § 6 Abs. 3 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „durch mindestens ein Mitglied“.
Nach dem § 11 wird folgender § 12 angefügt:
Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Außermontafon“, LGBl.Nr. 128/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.“
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