Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung
Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001, wird verordnet:
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 3 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 50/2016, tritt am 1. April 2016 in Kraft.“
Im § 3 wird der bisherige Abs. 3 als Abs. 4 bezeichnet.
Im nunmehrigen § 3 Abs. 4 wird der Ausdruck „Tarifposten 42, 43 und 45“ durch den Ausdruck „Tarifposten 43, 44 und 46“ ersetzt.
Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: