LGBLA_VO_20160726_73•Überwachungsorgane nach dem Landes-Luftreinhaltegesetz, Entschädigungen, Änderung
LGBLA_VO_20160726_73Überwachungsorgane nach dem Landes-Luftreinhaltegesetz, Entschädigungen, ÄnderungGazette26.07.2016
Auf Grund des § 6 Abs. 6 des Landes-Luftreinhaltegesetzes, LGBl.Nr. 42/1994, wird verordnet:
Die Verordnung über Entschädigungen für Überwachungsorgane nach dem Landes-Luftreinhaltegesetz, LGBl.Nr. 83/1994, in der Fassung LGBl.Nr. 76/1997, Nr. 28/2000, Nr. 66/2002, Nr. 8/2007 und Nr. 16/2012, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 1 wird der Betrag „20,37 Euro“ durch „21,83 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 2 wird der Betrag “22,41 Euro” durch “24,02 Euro“ und der Betrag „59,98 Euro” durch „64,29 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 3 wird der Betrag „33,60 Euro“ durch „36,02 Euro“ und der Betrag „71,97 Euro“ durch „77,15 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 4 wird der Betrag „22,41 Euro“ durch „24,02 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 5 wird der Betrag „33,60 Euro“ durch „36,02 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 6 wird der Betrag „53,98 Euro“ durch „57,86 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 7 wird der Betrag „91,76 Euro“ durch „98,36 Euro“ und der Betrag „365,81 Euro“ durch „392,14 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. a Z. 8 wird der Betrag „29,99 Euro“ durch „32,15 Euro“ und der Betrag „371,85 Euro“ durch „398,62 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. b und c wird der Betrag „5,16 Euro“ jeweils durch „5,53 Euro“ ersetzt.
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