Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen | Omnilex
LGBLA_VO_20161109_94•Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen
Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen
LGBLA_VO_20161109_94Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von CampingplätzenGazette09.11.2016
Kundmachung:Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2016, V 11/2016, den § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen vom 10. Dezember 2010, Zlen. 013 und 771-5, von der Gemeindevertretung beschlossen am 9. Dezember 2010 und verlautbart durch Anschlag an der Amtstafel vom 13. Dezember 2010 bis zum 3. Jänner 2011, als gesetzwidrig aufgehoben.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: