Verordnung der Landesregierung über eine Änderung derLandeskommissionsgebührenverordnung
Auf Grund des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008, wird verordnet:
Die Landeskommissionsgebührenverordnung, LGBl.Nr. 12/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 78/2009, Nr. 59/2011, Nr. 63/2013 und Nr. 73/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. a wird der Ausdruck „15,30 Euro“ durch den Ausdruck „15,60 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. b wird der Ausdruck „19,20 Euro“ durch den Ausdruck „19,50 Euro“ ersetzt.
Dem § 5 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Der § 1 Abs. 1 in der Fassung LGBl.Nr. 98/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: