Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in Schruns | Omnilex
LGBLA_VO_20170809_57•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in Schruns
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in Schruns
LGBLA_VO_20170809_57Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in SchrunsGazette09.08.2017
Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2017“ am 13. Oktober 2017 in Schruns
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunstnacht 2017“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 13. Oktober 2017 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2017 außer Kraft.