Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ am 15. Dezember 2017 in Dornbirn | Omnilex
LGBLA_VO_20171128_73•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ am 15. Dezember 2017 in Dornbirn
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ am 15. Dezember 2017 in Dornbirn
LGBLA_VO_20171128_73Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ am 15. Dezember 2017 in DornbirnGazette28.11.2017
Verordnung:Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ am 15. Dezember 2017 in Dornbirn
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Stadt Dornbirn dürfen aus Anlass „Die Lange Nacht für’s Christkind“ die in der Anlage innerhalb der braun markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 15. Dezember 2017 bis 22 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2017 außer Kraft.