Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013, Nr. 90/2014, Nr. 135/2015 und Nr. 109/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „523 Euro“, „580 Euro“, „654 Euro“, „701 Euro“ und „769 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „534 Euro“, „592 Euro“, „667 Euro“, „715 Euro“ und „784 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „323 Euro“ durch den Ausdruck „330 Euro“ ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 104/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: