Kundmachung:Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, Änderung
XXX. LT: RV 93/2017, 8. Sitzung 2017
§ 1
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 15. November 2017 genehmigt.
§ 2
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 1 am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.