LGBLA_VO_20180614_25•Kindergartengesetz, Änderung
LGBLA_VO_20180614_25Kindergartengesetz, ÄnderungGazette14.06.2018
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}XXX. LT: SA 11/2018, 3. Sitzung 2018
Der Landtag hat beschlossen:
Das Kindergartengesetz, LGBl.Nr. 52/2008, in der Fassung LGBl.Nr. 59/2009, Nr. 26/2010, Nr. 44/2013, Nr. 58/2016, Nr. 78/2016 und Nr. 78/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 14 Abs. 2 wird die Wortfolge „Stehen keine Kindergartenpädagoginnen (Kindergartenpädagogen) zur Verfügung,“ durch die Wortfolge „Solange geeignete Kindergartenpädagoginnen (Kindergartenpädagogen), die nach § 6 Abs. 1 fachlich befähigt sind, nicht zur Verfügung stehen,“ ersetzt, vor der Wortfolge „an deren Stelle“ die Wortfolge „oder auch sonst“ eingefügt sowie sowie die Wortfolge „fünf Jahren verfügen“ durch die Wortfolge „zwei Jahren verfügen und jedenfalls eine Hospitier- oder Praxiszeit von vier Wochen in einem Kindergarten absolviert haben“ ersetzt.
Dem § 14 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Ein Einsatz außerhalb von Randzeiten von mehr als drei Wochen ist der Landesregierung unter Glaubhaftmachung des Vorliegens der Voraussetzungen nach dem ersten Satz unverzüglich schriftlich anzuzeigen; liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann die Landesregierung den Einsatz mit Bescheid untersagen.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner