Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ am 12. Oktober 2018 in der Marktgemeinde Schruns | Omnilex
LGBLA_VO_20180620_29•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ am 12. Oktober 2018 in der Marktgemeinde Schruns
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ am 12. Oktober 2018 in der Marktgemeinde Schruns
LGBLA_VO_20180620_29Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ am 12. Oktober 2018 in der Marktgemeinde SchrunsGazette20.06.2018
Verordnung:Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ am 12. Oktober 2018 in der Marktgemeinde Schruns
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunstnacht 2018“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 12. Oktober 2018 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 13. Oktober 2018 außer Kraft.