Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung
Auf Grund der §§ 12 Abs. 9 und 28 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 4/2019, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 50/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 6/2007, Nr. 59/2008, Nr. 28/2009, Nr. 49/2011 und Nr. 57/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird das Wort „Anlage“ durch den Ausdruck „Anlage 1“ ersetzt.
Im § 6 Abs. 1 wird das Wort „Anlage“ durch den Ausdruck „Anlage 2“ ersetzt.
Der 3. Abschnitt lautet:
„3. AbschnittInkrafttreten
§ 9
Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 12/2019, tritt am 1. März 2019 in Kraft.“
Die Anlage wird durch die angeschlossenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: