Verordnung:Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
Verordnungder Landesregierung über den Inhalt und die Form der Erklärungund der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
Auf Grund der §§ 15a Abs. 7 und 28 Abs. 4 des Grundverkehrsgesetzes, LGBl.Nr. 42/2004, in der Fassung LGBl.Nr. 5/2019, wird verordnet:
§ 1Bebauungserklärung
Die schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu erfolgen.
§ 2Bestätigung „Baugrundstück bebaut“
Die Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 lit. a und b des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu erfolgen.
§ 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: