Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde Götzis | Omnilex
LGBLA_VO_20190603_38•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde Götzis
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde Götzis
LGBLA_VO_20190603_38Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde GötzisGazette03.06.2019
Verordnung:Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde Götzis
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die in der Anlage innerhalb der orange markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 6. September 2019 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 7. September 2019 außer Kraft.