Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für
Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen | Omnilex
LGBLA_VO_20200228_7•Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für
Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen
Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für
Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen
LGBLA_VO_20200228_7Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für
Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an SchischulenGazette28.02.2020
Verordnung:Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen
Auf Grund der §§ 3e Abs. 2 und 16 Abs. 2 des Schischulgesetzes, LGBl.Nr. 55/2002, in der Fassung LGBl.Nr. 12/2010, Nr. 40/2011, Nr. 18/2015 und Nr. 4/2020, wird verordnet:
§ 1Mindestversicherungssumme
(1) Die Mindestversicherungssumme für konzessionierte Schneesportlehrer wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.
(2) Die Mindestversicherungssumme für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.
§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schilehrer sowie für Lehrkräfte und Praktikanten an Schischulen, LGBl.Nr. 23/2010, in der Fassung LGBl.Nr. 89/2015, außer Kraft.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: